Die Drehorgel leben und erleben

Wie werde ich Drehorgelspieler

Mit dem Erwerb einer funktionierenden Drehorgel und dem Willen, mit diesem Instrument zu spielen, ist man bereits Drehorgelspieler. Kleinere Gemeinden genehmigen auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum mit dem Hinweis, dass auf die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung nach dem Landesemissionsschutzgesetz zu achten ist.

All diese Regeln gelten nur auf den öffentlichen Straßen und Plätzen. Auf Marktplätzen, Sportplätzen, Straßenfesten, Bahnanlagen, Abfertigungshallen der Flughäfen ist mit den entsprechenden Verwaltungen eine Vereinbarung zu treffen.

Auftritte bei Familienfeiern werden nicht geregelt. Da kann jeder so lange spielen, wie es die Veranstalter wünschen. Auf Nachbarn sollte jedoch stets Rücksicht genommen werden.

Das bei einem Orgelauftritt vereinbarte Honorar ist beim Finanzamt zu versteuern.

Bei Veranstaltungen, bei denen ein Eintritt bezahlt werden muss (Messen, Sportgroßveranstaltungen und Musikveranstaltungen), wird der Orgelspieler mit seiner Musik gemapflichtig. Die Gema vertritt die Interessen der Komponisten. Sie sammelt das Geld ein und verteilt es an die Urheber der Musik. Bei einem entsprechenden Engagement muss der Drehorgelspieler die Veranstalter, bei Messen die Auftraggeber darauf aufmerksam machen, sonst wird er selbst zur Kasse gebeten. Da kann schon einmal das Mehrfache seiner Tageseinnahme von der Gema gefordert werden. In neuerer Zeit berechnet die Gema sogar das Drehorgelspiel während des Gottesdienstes in der Kirche.

Weitere Informationen kann man in dem Buch Anleitung für Drehorgelspieler nachlesen.