Die Drehorgel leben und erleben

Drehorgelspiel

Wenn auch heutzutage in manchen Orten, wie zum Beispiel in Kiel, ein Drehorgelspiel ohne eine entsprechende Genehmigung möglich ist, sollte der Drehorgelspieler vor seinem öffentlichen Auftritt in einem fremden Ort mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen. In kleineren Orten genügt oft eine mündliche Genehmigung. Man sollte sich jedoch den Namen des zuständigen Beamten geben lassen, um bei Nachfrage bei einer eventuellen Kontrolle diesen nennen zu können.

Viele Orte wie Kurorte, Erholungszentren und andere, sind sehr restriktiv und erteilen schriftliche Genehmigungen, in denen meist der Satz steht: „Die Bestimmungen der Lärmschutzordnung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz sind zu beachten“. Fragt man bei diesen Ämtern nach dem Text dieser Verordnung, wird man an den Buchhandel oder an das Internet verwiesen. Da die Bestimmungen dieses Gesetzes in allen Bundesländern unterschiedlich, jedoch sehr ähnlich geregelt sind, findet sich als Anhang dieser Broschüre der Text des Landes Berlin.

Wichtige Passagen der Lärmschutzverordnung sind in Berlin in die Genehmigung eingearbeitet worden.

Für das Spiel auf Marktplätzen, Sportplätzen, Straßenfesten, Bahnanlagen, in Abfertigungshallen der Flughäfen und größeren privaten Einrichtungen ist mit den entsprechenden Verwaltungen eine Vereinbarung zu treffen.

In Berlin, einer Stadt, in der die Drehorgel ein Wahrzeichen ist und mehr Orgelspieler als anderswo auftreten, hat sich im Laufe der Zeit ein aufwendiges Genehmigungsverfahren entwickelt, das in gekürzter Form in der Broschüre "Anleitung für Drehorgelspieler" zu finden ist. Auch wenn in Berlin äußerst selten nach der Genehmigung gefragt wird, kennt man in Berlin drei Zonen, in denen stadtbekannte Anwohner (Nörgler) beim Erklingen von Musik unverzüglich eine Funkstreife der Polizei rufen. Dabei handelt es sich um den Bereich Kurfürstendamm 234-236 (Marmorhaus), das Nicolaiviertel und die Umgebung des Brandenburger Tores.

Die Regelungen für die Berliner Drehorgelspieler wurden von dem Bezirksamt Charlottenburg von Berlin herausgegeben.